Protokoll der 3. Arbeitstagung „West-Östlicher Fachaustausch”
am 09.11.1998 in der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn

 

Im Mittelpunkt der 3. Arbeitstagung „West-Östlicher Fachaustausch” standen Fragen der Zusammenarbeit im Bildungsbereich und der gegenseitigen Anerkennung von Schul-, Hochschul- und Berufsabschlüssen. Die Leiterin der Tagung und stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher West-Ost-Gesellschaften, Dr. Gabriele Kötschau, begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und dankte vor allem der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) für ihre Gastfreundschaft.

Dr. Uwe Optenhögel, Abteilungsleiter für die GUS-Staaten in der Friedrich-Ebert-Stiftung, stellte die Arbeit der Stiftung vor. Die FES arbeite mit 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bonn und sei seit 1989/90 in den osteuropäischen Staaten aktiv. Dort seien zum großen Teil Ortskräfte eingesetzt; in Osteuropa seien vor allem viele Frauen tätig. Die FES unterstütze insbesondere den Aufbau einer zivilen Gesellschaft in Osteuropa und fördere den Transformationsprozess. Die Stiftung arbeite in erster Linie mit den demokratischen gesellschaftlichen Kräften, den nicht staatlichen Organisationen (NGOs) und im Medienbereich.

Dr. Gerhard Duda, Referatsleiter der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für die MOE- und GUS-Staaten, stellte seine Arbeit in der Koordinierungs- und Beratungsstelle für die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen in Mittel- und Osteuropa dar. Insbesondere unterstütze die HRK die Errichtung von Hochschulrektorenkonferenzen und vermittele Kooperationen im Hochschulbereich. 250 Hochschulen seien der HRK angeschlossen; über 50 % von ihnen unterhielten eine Partnerschaft mit einer ausländischen Hochschule.

Finanziert werde diese Arbeit aus dem Transformprogramm der Bundesregierung. Die Finanzierung über das Transformprogramm laufe im Dezember 1998 aus; die weitere Finanzierung sei jedoch gesichert.

An der Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation nähmen inzwischen 139 deutsche und 150 russische Hochschulen teil sowie 48 Forschungsinstitute; zwischen Deutschland und Polen gebe es bereits 348 Kooperationen, die 433 Projekte betreuten.

Was die Anerkennung von Studieninhalten und -abschlüssen angehe, so könnten die einzelnen Hochschulen in der Studien- und Curricula-Gestaltung in eigener Verantwortung entscheiden. In Osteuropa seien viele Curricula noch sehr starr; eine Besserung verspreche man sich durch die zunehmende Übernahme amerikanischer Abschlüsse (Bachelor of Art, Master of Art). Ein entsprechendes Abkommen zwischen den Hochschulen gebe es seit April 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine. Durch die Hochschulrahmengesetzgebung sei es auch in Deutschland möglich, die amerikanischen Abschlüsse abzunehmen und anzuerkennen.

Auffällig sei das große Ungleichgewicht zwischen osteuropäischen Studierenden, die in Deutschland und deutschen Studierenden, die in Osteuropa studieren wollen. Hier gebe es einen großen Nachholbedarf.

Wolfgang Trenn, Referatsleiter beim Deutschen Akademischen Austauschdienst, (DAAD) für die Staaten Russische Föderation, Ukraine, Belarus und Moldawien.
75 % der Kooperation der GUS-Staaten beträfen diese Länder.

Der DAAD erhalte zur Zeit 65 % seines Budgets aus dem Auswärtigen Amt; die Hochschulen zahlten jährlich 200 DM Mitgliedsbeitrag.

Zuständig sei der DAAD für die Vergabe von Stipendien sowie für Information und Beratung. Hierzu gehöre die Einrichtung von Informations- und Beratungsstellen für EU-Mittel. Hier kämen insbesondere die EU-Programme Erasmus, Socrates, Leonardo da Vinci und TEMPUS in Frage.

1997 kamen 24.000 Ausländer nach Deutschland, darunter 12.000 aus Osteuropa. Dagegen wurde für 20.000 Deutsche - ohne die 13.000 Erasmus-Stipendiaten - ein Auslandsaufenthalt finanziell unterstützt, davon gingen nur 4.000 an eine osteuropäische Hochschule.

Ähnlich sehe es aus im Bereich der Wissenschaftler: 3.000 osteuropäische Wissenschaftler seien im letzten Jahr nach Deutschland gekommen, dagegen seien nur 2.000 deutsche Wissenschaftler nach Osteuropa gegangen.

1998 seien 8.300 Studierende aus Osteuropa für einen Studienaufenthalt in Deutschland gefördert worden, dagegen nur 2.000 Deutsche, die nach Osteuropa strebten. Es sei wünschenswert, wenn mehr deutsche Studierende sich zu einem Auslandsaufenthalt an einer osteuropäischen Hochschule entschließen könnten. Dies sei auch fachlich ein Gewinn. Der DAAD strebe einen ausgewogeneren Austausch an.

Um einen Anreiz zu geben und ein „Hineinriechen” in die Sprache zu ermöglichen, biete der DAAD sogenannte „Schnupperkurse” im jeweiligen Land an. Dort werde ein vierwöchiger Aufenthalt finanziert, der dem Ziel dienen solle, sich die Grundzüge in der jeweiligen Sprache anzueignen (in der Regel in den Sommerferien).

Was die Attraktivität der deutschen Hochschulen angeht, so könnte noch vieles verbessert werden. Zur Steigerung ihrer Attraktivität könnten die Hochschulen auch Eigenleistungen erbringen. An den einzelnen Hochschulen informieren die Akademischen Auslandsämter über die entsprechenden Möglichkeiten. Das Verhältnis der erteilten Stipendien für Russen in Deutschland zu den Bewerbungen betrage 1 : 20; für andere osteuropäische Staaten 1 : 10.

Der DAAD vergebe daneben Zehn-Monatsstipendien für Graduierte (1.100 DM bis 1.700 DM pro Monat). Anträge für Hochschullehrer müßten durch die jeweilige Partnerhochschule beantragt werden. Der Zeitraum betrage zwei bis vier Wochen.

Was Praktika in einem anderen Land angingen, so vermittele der DAAD den Austausch im Rahmen des IAESTE-Programms der EU. Entscheidend für einen Studienaufenthalt, auch für Graduierte, seien Qualität, Leistung sowie der konkrete Inhalt eines Programms für den Aufenthalt. Dies gelte insbesondere für das Gastdozentenprogramm HSP III. Hieraus könnten ausländische Lehrkräfte bis zu einem Jahr gefördert werden.

Graduierte könnten das Programm bis spätestens zwei Jahre nach ihrem Stu-dienabschluß in Anspruch nehmen. Für Studierende sei die Ablegung einer Zwischenprüfung erforderlich, wenn diese im Studiengang vorgesehen sei. Für Slawisten und Russisten gebe es darüber hinaus Semesterstipendien.

Das Hochschulprogramm gelte nicht nur für Professoren, sondern auch für Dozenten; sie müßten jedoch an der Hochschule tätig sein.

Im einzelnen fördert der DAAD folgende Projekte:

  • Rußlandfonds der Deutschen Wirtschaft (10 Mio DM für 10 Jahre). Dieser Fonds werde für russische Graduierte und Studierende der Wirtschaftswissenschaften, Jura und Ingenieurökonomen vergeben (seit 1997)
  • Leonhard-Euler-Programm („Bleibestipendien”): jährlich würden 100 Stipendien vergeben, damit Diplomanden und Aspiranten an ihren eigenen Hochschulen verbleiben könnten; ein Monat Aufenthalt an einer deutschen Hochschule sei hierin enthalten
  • Alexander-Herzen-Programm: Dieses Programm unterstütze Geisteswissenschaftler außerhalb von Moskau und St. Petersburg; 15 Projekte würden hieraus gefördert (10 Mio DM pro Jahr)
  • Ostpartnerschaften (durch Direktkontakte! 5.000 DM bis 10.000 DM pro Jahr)
  • Germanistische Institutspartnerschaften und deutschsprachige Studiengänge (Hilfe bei der Internationalisierung der Lehrer in Osteuropa)
  • TEMPUS-Projekte (Das Programm ist bis zum Jahre 2006 weiterentwickelt)

Darüber hinaus sei auch der Austausch als Kurzzeitdozent für die Dauer von drei Monaten möglich.

Silvia Müller, Bundesministerium für Bildung und Forschung, informierte über die Kooperationen, die durch das Transformprogramm gefördert worden seien. In allen Bereichen, vor allem auf den Feldern Kultur und Forschung, hätte sich dieses Programm sehr bewährt und in den Partnerländern vieles angestoßen, was ohne diese Unterstützung nicht möglich gewesen wäre. Besonders effektiv würden die Mittel im Forschungsbereich eingesetzt: 10 % verblieben beim deutschen Partner, 90 % gingen an die ausländische Einrichtung (für Geräte und für den laufenden Betrieb, bis zu 250 DM pro Monat, bei ständiger Kontrolle des Mitteleinsatzes).

Im Bereich der beruflichen Bildung gebe es zehn Modellvorhaben in der Russischen Föderation, in den Städten Moskau, St. Petersburg, Jaroslavl und Nischni-Novgorod. Vor allem würden Projekte im kaufmännischen Bereich, im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Bauwesen und im Bereich Kfz-Mechaniker gefördert. Die dahinterstehende Idee: Wiederaufbau und Stärkung des Handwerks. So sei zum Beispiel in Moskau eine Handwerkerschule aufgebaut worden. Diese Arbeit habe einen mehrfachen Synergieeffekt und sei bisher gefördert worden vom Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, was sich sehr bewährt habe. Die Handwerkskammer Berlin unterstütze einen Handwerkeraustausch Moskau – Berlin (Städtepartnerschaft Moskau – Berlin!).

Die Stabilisierung des Transformprogramms gerade für Staaten, die keine EU-Beitrittsländer sind, wurde von allen Teilnehmern der Tagung als sehr wichtig bezeichnet.

Die Anträge deutscher Partner sind zu stellen über das Bundesinstitut für Berufsbildung, Hermann-Ehlers-Str. 10, 53113 Bonn, Tel. 0228/107-0.

Dr. Peter Oberschelp, Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK)

Anerkennung von Schul- und Hochschulabschlüssen aus Osteuropa

Zusammenfassung des Referats anlässlich der dritten Arbeitstagung „West-Östlicher Fachaustausch” am 09.11.1998 in Bonn

Zuständigkeit
Zuständig für die Anerkennung eines ausländischen Bildungsnachweises ist in Deutschland jeweils die Stelle, die in dem jeweiligen Bundesland die deutsche Vergleichsausbildung verwaltet oder eine von dieser Stelle beauftragte nachgeordnete Stelle.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz steht den anerkennenden Stellen, insbesondere den Kultusverwaltungen und den Hochschulen, als Gutachterstelle zur Verfügung. Sie kann selbst keine Anerkennungen vornehmen.

Rechtsgrundlage
Ein Anerkennungsverfahren kann immer nur auf der Grundlage einer bestehenden Rechtsgrundlage durchgeführt werden. Es gibt in Deutschland keinen generellen Rechtsauftrag für die Durchführung eines Anerkennungsverfahrens für ausländische Bildungsnachweise. Eine Ausnahme besteht für deutsche Spätaussiedler, die einen in ihrem Status begründeten allgemeinen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Anerkennungsverfahrens haben (Bundesvertriebenengesetz). Für alle anderen Personengruppen (Ausländer sowohl wie Deutsche) ist die Rechtsgrundlage jeweils der Regelung der deutschen Vergleichsausbildung zu entnehmen (Z.B. für Krankenpfleger dem Krankenpflegegesetz etc.) Für zwei große Qualifikationsbereiche fehlt ein entsprechender Rechtsauftrag. Das sind einmal die Facharbeiterberufe (weder Berufsbildungsgesetz noch Handwerksordnung enthalten eine Gleichstellungsregelung) und zum anderen die Hochschulabschlüsse, mit Ausnahme der Staatsexamensabschlüsse.

Anerkennung von Bildungsnachweisen aus Osteuropa auf den verschiedenen Qualifikationsstufen

Schulzeugnisse
Für Schulzeugnisse innerhalb einer noch nicht abgeschlossenen Schullaufbahn gibt es kein formelles Anerkennungsverfahren beim Übergang in eine deutsche Schullaufbahn. Der Schulleitung werden von der Zentralstelle Informationen zur Verfügung gestellt, über die tatsächliche Einstufung entscheidet die jeweilige deutsche Schule in Absprache mit der örtlichen Schulbehörde in der Regel nach einem Probeunterricht.

Schulabschlüsse
Für die Anerkennung des deutschen Hauptschulabschlusses ist der Nachweis des Besuches von 9 aufsteigenden Klassen an allgemeinbildenden Schulen in Verbindung mit dem Nachweis von Unterricht in der Muttersprache, Mathematik, einem naturwissenschaftlichen und einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich. Für den mittleren Bildungsabschluss wird der Nachweis von 10 aufsteigenden Jahresklassen und zusätzlich Unterricht in einer Fremdsprache verlangt.

Reifezeugnis
Auf dieser Ebene wird bei Deutschen über die rechtliche Gleichstellung des ausländischen Zertifikates mit dem deutschen Reifezeugnis entschieden, bei Ausländern nur über die konkrete Frage der möglichen Zulassung zum Studium an deutschen Hochschulen.

Das Reifezeugnis, das in einem MOE-Land nach regulär zwölfjähriger Schullaufbahn an einer allgemeinbildenden Schule erworben wurde, befähigt ohne weitere Auflagen zum Studium aller Fachrichtungen an deutschen Hochschulen.

Wurde das Reifezeugnis an einer Fachmittelschule in diesen Ländern erworben (es handelt sich um Schulen, die die Abiturausbildung mit einer Berufsausbildung verbinden), muss zusätzlich der Nachweis der im Heimatland bereits bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung hinzutreten oder eine Zusatzprüfung in Deutschland abgelegt werden.

Das Abschlusszertifikat aus GUS-Ländern, das nach wie vor überwiegend nach einer faktisch zehnjährigen Schullaufbahn erworben wird, befähigt nicht unmittelbar zum Studium an deutschen Hochschulen. Der zusätzliche Nachweis eines einjährigen Studiums an einer anerkannten Hochschule muss hinzutreten, um die Zulassung zum Studienkolleg zu ermöglichen. Bei Nachweis von 2 Studienjahren kann unmittelbar zum Studium in dem jeweiligen Fachbereich zugelassen werden.

Anerkennung von Berufs- und Fachschulabschlüssen
Bei Abschlüssen auf Facharbeiterebene wird, wie bereits gesagt, nur bei Aussiedlern ein Anerkennungsverfahren durchgeführt. Zuständig sind die Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern etc). Nach Kenntnis der Zentralstelle verlaufen die Anerkennungsverfahren in der Mehrzahl der Fälle positiv.

Bei Fachschulabschlüssen kommt im gewerblichen Bereich eine Anerkennung als Technischer Assistent in Betracht. Vielfach entsprechen die Ausbildungen in Osteuropa aber nicht tatsächlich diesem deutschen Berufsbild.

Eine Vielzahl von Anerkennungsverfahren wird im Bereich der medizinischen Fachschulberufe durchgeführt. Die Anerkennungsverfahren sehen in der Regel Auflagen vor, sind im Resultat aber überwiegend positiv.

Hochschulbereich
Für Leistungsnachweise im Hochschulbereich gibt es für Osteuropa bislang zwei Äquivalenzabkommen, und zwar mit Ungarn und mit Polen. Für die Ukraine gibt es ein Abkommen zwischen der Hochschulrektorenkonferenz und ihrer Partnerorganisation in der Ukraine.

In Verhandlung ist ein Abkommen mit Lettland; Gespräche wurden ebenfalls mit der Slowakei aufgenommen. Mit Russland ist eine gemeinsame Erklärung in Vorbereitung, die einen geringeren Verbindlichkeitsgrad hat, als ein Abkommen. Gespräche zu einer gemeinsamen Erklärung wurden auch mit Georgien aufgenommen.

Die bestehenden Äquivalenzabkommen regeln überwiegend den Bereich der akademischen Anerkennung, d.h. die Anrechnung von Studienleistungen und die Zulassung zu weiterführenden Studiengängen und zur Promotion. Daneben ist in den Regierungsabkommen mit Ungarn und Polen die Frage der Gradführung geregelt. In Deutschland gibt es, wie bereits ausgeführt, keine Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen, sondern lediglich ein Rechtsverfahren für die Genehmigung zur Führung von akademischen Graden, die im Ausland erworben wurden. Dabei ist generell eine Führungsgenehmigung in der jeweiligen ausländischen Originalform mit wörtlicher deutscher Übersetzung vorgesehen. Bis zu Beginn der 90er Jahre gab es darüber hinaus in den meisten Bundesländern die Möglichkeit der „Umwandlung” des ausländischen Grades in einen deutschen Grad bei angenommener materieller Gleichwertigkeit. Insofern gab es indirekt doch ein Anerkennungsverfahren, da die Genehmigung, den ausländischen Grad in der Form eines deutschen Grades zu führen, die angenommene Gleichwertigkeit zum Ausdruck brachte. Mittlerweile besteht in den meisten Bundesländern die Möglichkeit zur Umwandlung des Grades nicht mehr.

Einig waren sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer darin, daß das Auslaufen der Förderung der Hochschulzusammenarbeit über das Transformprogramm der Bundesregierung ein großer Fehler sei. Sie baten darum, auf politischer Ebene auf eine weitere Förderung aus diesem Programm hinzuwirken. Bisher seien die Mittel aus dem Transformprogramm für folgende drei Bereiche eingesetzt worden:

  1. Sprache und Kultur (inkl. Hochschulen und Bibliotheken)
  2. Berufliche Bildung
  3. Forschung und Technologie

Seit August 1993 seien jährlich 300 Mio DM zur Verfügung gestellt worden. Seit 1997 sei dieses Programm stärker auf die Wirtschaft ausgerichtet und auf die Frage konzentriert „Was bringt es konkret für Deutschland?”. Lediglich das 1997 begonnene Bibliotheksprogramm werde hieraus weiter gefördert; die jährliche Abschmelzung von 10 % habe inzwischen zu einer Halbierung des Programms geführt. Gerade die Bereiche Sprache und Kultur, berufliche Bildung und der gesamte Forschungsbereich sollten mittelfristig weiter gefördert werden. Die Politik müsse begreifen, daß Kultur und Bildung, mittelfristig gesehen, auch ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor sei.

Nähere Informationen im Internet: www.hochschulkompass.hrk.de


Abschließend wurde verabredet, in der 4. Arbeitskreissitzung schwerpunktmäßig die Fördermöglichkeiten im Bildungs- und Fortbildungsbereich durch EU-Programme und Stiftungen zu behandeln.