Protokoll der Tagung der Arbeitskreise
„West-Östlicher Fachaustausch”, „Kultur” und „Visaangelegenheiten” am Freitag, dem 11. Januar 2002 in der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin |
Für die zahlreichen Nicht-Regierungsorganisationen (NGO’s), aber auch für Geschäftsleute und Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte nach Osteuropa pflegen, bilden die Erschwernisse und Hindernisse bei der Visaerteilung für sie und ihre Partner sowie lange Wartezeiten an den Grenzen die größten Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen den GUS-Staaten und der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb haben die oben genannten Facharbeitskreise des BDWO eine gemeinsame Tagung zu diesen Themen organisiert, um mit kompetenten Ansprechpartnern Probleme und Lösungswege zu diskutieren. Dies schließt auch ein, im Rahmen bestehender Gesetze Änderungen im praktischen Verfahren herbeizuführen bzw. Gesetzesänderungen anzuregen. Nach der Vorstellungsrunde der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßte Werner Schönborn, Leiter der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin, die Anwesenden und stellte die Landesvertretung vor, die Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Land Niedersachsen in Berlin unterhält. Werner Schönborn wies auf die langjährige aktive Ostseepolitik des Landes Schleswig-Holsteins hin, die der damalige Ministerpräsident Björn Engholm bei seinem Amtsantritt 1988 zu einem Schwerpunkt der politischen Arbeit des Landes gemacht habe. Beispielhaft nannte er konkrete Projekte Schleswig-Holsteins mit den Partnerländern im Ostseeraum sowie Vertretungen des Landes für politische, wirtschaftliche und kulturelle Angelegenheiten in verschiedenen Ostseeanrainerstaaten und in Brüssel. Hier unterhält Schleswig-Holstein, gemeinsam mit dem Land Hamburg, das Hanse-Office. In ihrem Eingangsreferat führte Irina Gerybadze-Haesen
(Vorsitzende des AK Visaverfahren im BDWO, eMail:
gerybadze.haesen@bdwo.de)
in die bisherige Praxis der deutschen Konsulate bei der Visaerteilung ein:
LR I Martin Huth, Auswärtiges Amt (Martin.Huth@auswaertiges-amt.de) wies zu Beginn seiner Ausführungen auf das Spannungsfeld zwischen größtmöglicher Reisefreiheit einerseits und der Verhinderung des Missbrauchs und der Einreise nicht erwünschter Personen andererseits hin. Er verwies darauf, dass Deutschland bei der Erteilung der Visa nach dem deutschen Ausländerrecht und dem Schengener Abkommen handeln müsse. In seinen weiteren Ausführungen ging er auf die vom BDWO gemachten Vorschläge zur Vereinfachung des Visaverfahrens ein. Mit dem Programm „Visa 2000”, das bereits an einigen Vertretungen (u.a. New York, Damaskus) eingeführt worden sei, wolle man das Verfahren zukünftig für bestimmte Personengruppen (u.a. aus dem Bereich der Familienzusammenführung, Personen mit Vertrauensvorschuß) erleichtern. Es treffe zu, dass die Beamten vor Ort oft unterschiedliche Verfahren bei der Erteilung von Visa praktizierten. Durch „Beratungsreisen” von Vertretern des AA an die Auslandsvertretungen wolle man das Verfahren zukünftig vereinheitlichen. Hierzu gehöre auch, dass die offiziellen Antragsformulare aus dem Internet überall anerkannt würden, auch wenn die Vertretung noch nicht über eine eigene Homepage verfüge (St. Petersburg). Auf die Vorlage von Originaleinladungen könne man nicht verzichten, da mit Kopien oft Mißbrauch getrieben werde. Aus grundsätzlichen Erwägungen und den einschlägigen Vorschriften im Schengener Abkommen müsse an der persönlichen Vorsprache des Antragstellers festgehalten werden. Bei der Abholung eines Termins (erste Vorsprache) könne sich der Antragsteller – vor allem, wenn er weit entfernt wohne - durch einen Bevollmächtigen (bei Vorlage des Originalpasses!) vertreten lassen. Die Abholung des Visums könne ebenfalls durch den Bevollmächtigten erfolgen. Die Möglichkeit der Zusendung des Visums per Post bzw. die Einschaltung eines privaten Kurierdienstes werde geprüft. Nach deutschem Ausländerrecht müßten bei einer privaten Einladung die Einkommensverhältnisse des Gastgebers nachgewiesen werden. Davon könne man nicht abrücken. Die Befreiung von den Visagebühren sei in zwischenstaatlichen Vereinbarungen geregelt. Sie müsse in jedem einzelnen Fall beantragt werden. MR Hans-Joachim Stange, Leiter des Referats Ausländerrecht im Bundesministerium des Inneren (hans-joachim.stange@bmi.bund.de) hob hervor, dass das BMI die ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland festlege, die das Aufenthaltsrecht regeln. Für die Durchführung der einzelnen Bestimmungen seien die Innenminister der Länder zuständig. Am Visaverfahren der Auslandsvertretungen sei das BMI hingegen nicht beteiligt. Was in Deutschland auftretende Künstlerinnen und Künstler angehe, so benötigten diese, wenn sie nicht länger als bis zu drei Monaten in Deutschland aufträten, keine Arbeitsgenehmigung. Ausländerrechtlich liege in diesen Fällen keine Erwerbstätigkeit vor. Ebenso gelten Künstler mit Tagesdarbietungen als „nicht erwerbstätig”. Alle übrigen Künstler, die über einen längeren Zeitraum als drei Monate in Deutschland aufträten, bedürften dagegen einer Arbeitsgenehmigung. In der anschließenden Diskussion haben Vertreter der anwesenden Nichtregierungsorganisationen (NGO’s) anhand konkreter Beispiele weitere Erschwernisse beim Visaverfahren aufgezeigt und Vorschläge zur Verfahrensvereinfachung unterbreitet. Herr Huth wies darauf hin, dass das AA die einzelnen Vertretungen formell nicht anweisen könne, das von ihnen angewandte Verfahren zu ändern. Er könne aber Anregungen weiterleiten, wie etwa
Botschaftsrat Fjodor W. Chorochordin, Leiter der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation (www.russische-botschaft.de), wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass die russischen Konsulate in Deutschland das Visaverfahren ständig verbesserten und vereinfachten. Es werde nach einem einheitlichen Verfahren gearbeitet. Er verwies dabei auf die Homepage der russischen Botschaft, die ausführlich über das Visaverfahren informiere. Dort könne man die Antragsformulare jederzeit abrufen. Bei den Visastellen gebe es auch Zeiten (Sommer/Weihnachten), bei denen der „Ansturm” der Antragsteller zu langen Wartezeiten führe, was durch kurzfristige Personalaufstockung behoben werden müsse. Bei den Gebühren unterscheide man zwischen Touristen (35 Euro bei Gruppen bis 25 Personen; bei größeren Gruppen 25 Euro) sowie Geschäftsreisenden/Vereinen etc. Bei Jugendbegegnungen werde Gebührenfreiheit gewährt, wenn eine Bestätigung einer deutschen Behörde vorliege, dass die Maßnahme durch öffentliche Mittel gefördert werde. Eine persönliche Vorsprache der Antragsteller sei für die Visaerteilung nicht erforderlich. Man nutze seit langem den postalischen Weg. Jährlich stelle man bundesweit mehr als 100 000 Visa aus. Anträge könnten unabhängig vom Wohnsitz in allen Konsularstellen gestellt werden. Ein Münchner erhalte auch sein Visum in Berlin, Hamburg oder Bonn. Seit kurzem würden Touristenvisa auch bei der Abreise an den Flughäfen ausgestellt. Man habe der deutschen Seite das Angebot gemacht, für Diplomaten- und Dienstpässe eine gegenseitige Visafreiheit zu vereinbaren. Bisher ohne Erfolg. Ruta Baltause, Botschaft der Republik Lettland (ruta.baltause@mfa.gov.lv): Zwischen Lettland und Deutschland gilt seit einigen Jahren Visafreiheit. Das berühre allerdings nicht ausländische Staatsbürger, die in diesen Staaten lebten. Bei der Erteilung von Visa halte sich Lettland an die Richtlinien, die in der Europäischen Gemeinschaft gelten und die dem deutschen System ähnlich seien: persönliche Vorstellung der Antragsteller, keine Akzeptanz von Fax-Einladungen. Lettland bemühe sich um kurzfristige Erteilung der Visa (möglichst binnen 24 Stunden). Auch würden die Visa per Post verschickt. Zwischen Lettland und Deutschland gebe es ein Rücknahmeabkommen. Was Gebührenbefreiung angeht, so sei eine flexible Handhabung möglich. Die Erwerbstätigkeit ausländischer Künstler bis zu drei Monaten bedürfe ebenso wie in Deutschland keiner Arbeitserlaubnis. Im übrigen arbeite man mit Reisebüros und Agenturen zusammen, was allerdings Vertrauenssache sei. Weitere Informationen können unter www.botschaft-lettland.de abgerufen werden. Makhtamkuli Mallayev, Botschaft der Republik Usbekistan (botschaft@uzbekistan.de www.uzbekistan.de), unterstrich, dass sein Land sich bemühe, das Visaverfahren so einfach wie möglich zu gestalten. Persönliche Vorsprachen seien nicht erforderlich. Die Einladungen würden als Kopien anerkannt. Es könne der postalische Weg genutzt werden. Seit Mai 2001 erhielten Touristen und Geschäftsreisende die Visa innerhalb eines Tages, auch ohne Einladung. Botschaftsrat Anatoly Virko, Leiter der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Belarus (www.belarus-botschaft.de), machte anhand eines konkreten Beispiels deutlich, unter welchen Umständen belarussische Staatsbürger vor der Visastelle der Deutschen Botschaft in Minsk darauf warten müßten, hereingelassen zu werden. Dagegen brauche man, um ein belarussisches Visum zu erhalten, das Haus nicht zu verlassen! Er hob hervor, dass die Visa für Belarus zügig, auch ohne persönliche Vorsprache, bearbeitet würden. Probleme seien nicht bekannt. Die anschließende Diskussion ergab, dass es wünschenswert wäre, wenn die Visagebühren für die vielfältigen kulturellen, wissenschaftlichen und schulischen Austausch- und Begegnungsprogramme sowie die wechselseitigen Besuche von Bürgerinnen und Bürgern der Partnerstädte reduziert würden. Dies würde ein Zeichen für die Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit der deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGO’s) sowie ihrer jeweiligen Partner in den Partnerländern setzen. Die russische Seite wurde um Prüfung gebeten, ob die NGO’s bei der Erhebung der Visagebühren nicht mit den Touristen gleichgestellt werden könnten. Die gegenwärtige Staffelung der Gebühren von 40 bis 150 Euro würde die Arbeit der NGO’s erschweren: Formal könne man zwar ein Visum für 40 Euro erhalten, wenn man zwei Wochen vor dem Reisetermin in der Konsularabteilung mit allen Unterlagen vorstellig werde. Aber hier hätten das Russische Außenministerium und seine Außenstellen vorgebaut: alle Einladungen öffentlicher Einrichtungen (u.a. Universitäten, Stadtverwaltungen) müßten seit ein paar Jahren durch das Außenministerium bestätigt werden. Dort erhielten sie eine Registrierungsnummer. Auch wenn die Einladungen zu einem sehr frühen Zeitpunkt eingereicht würden, gebe das Außenministerium die Nummer erst ca. 5 Tage vor dem gewünschten Einreisetermin heraus. Dies führe dazu, dass die russischen Konsularstellen entsprechend höhere Gebühren erheben. Die Besteuerung ausländischer Künstler, die in Deutschland auftreten, bereiten gerade den am Kulturaustausch maßgeblich beteiligten kleineren Vereinen immer wieder große Schwierigkeiten (Gudrun Wolff, Vorsitzende des AK Kultur des BDWO, wolffkgb@muenster.de):
Die einladenden Gesellschaften könnten sich vom örtlichen Finanzamt von den Steuern befreien lassen. Im Prinzip müsse bei jedem Konzert wieder neu entschieden werden, ob es sich um Kulturaustausch handele oder bereits um Kommerz. Dieser Bürokratismus zermürbe jedes Engagement. Die Ost-West-Gesellschaften stellten Repräsentantinnen und Repräsentanten russischer Kultur vor, die hier kaum bekannt seien. Das sei eines der erklärten Ziele und eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe als Mittler zwischen den Kulturen unserer Völker. Mit der Belastung durch Steuern für ausländische Künstler seien kostenneutrale Veranstaltungen kaum zu erreichen. Andererseits würden Gesellschaften mit Steuern belastet, deren Mitglieder ausschließlich ehrenamtliche Arbeit in den Kulturaustausch investierten und deren Budget aus Mietgliedsbeiträgen gerade ausreiche, um die laufenden Bürokosten zu tragen. Daher bittet der BDWO, die Steuerregelung so zu verändern, dass ehrenamtlich arbeitende eingetragene Vereine von Steuerabgaben für Künstler aus dem Ausland befreit werden. Gerhard Juchum, (gerhard.juchum@bmf.bund.de) Vertreter des Nach dem OSZE-Musterabkommen gelte für die Besteuerung ausländischer Künstler folgendes: Die Einnahmen eines Künstlers im Ausland sind in der Regel am Ort der Veranstaltung zu besteuern (Quellensteuer). In Deutschland sei dies bis Ende 2001 rigoros geregelt worden. Dies habe zunehmend dazu geführt, den Wohnsitz in anderen Ländern zu nehmen mit der Folge, daß 1996 eine scharfe Regelung eingeführt worden sei: 25 % Besteuerung auf die Bruttoeinnahmen; man sei dabei von Betriebsausgaben in Höhe von 50 % ausgegangen. Was das bisherige Erstattungsverfahren angehe, so seien bis zum Jahr 2001 etwa 200 Anträge gestellt worden. Das bedeutet, daß das Erstattungsverfahren praktisch nicht existiere. Diese scharfe Regelung sei mit dem 01. Januar 2002 abgeschafft worden; darüber hinaus sei das Erstattungsverfahren für im Ausland ansässige Künstler vereinfacht worden. Anträge auf Erstattung im Rahmen eines vereinfachten Steuererstattungsverfahrens könnten in drei Sprachen (deutsch, englisch und französisch) beim Bundesfinanzministerium online abgerufen werden (www.bff-online.de). Die Tagungsteilnehmer gaben Herrn Juchum die Bitte mit, die russische Sprache ebenfalls aufzunehmen. Dieser Steuererstattungsantrag mache immer dort Sinn, wo die Ausgaben erkennbar über 50 % der Bruttoeinnahmen hinausgingen. Zum Verfahren im einzelnen verwies Herr Juchum auf die Ausführungen des BMF vom 11. Januar 2002 (s. Anlage): „Information zum vereinfachten Erstattungsverfahren für im Ausland ansässige Künstler”. Eckehart Wache, Leitender Polizeidirektor beim Bundesgrenzschutzamt Frankfurt (Oder), bezog sich bei der Problematik der Wartezeiten und Behinderungen an den Grenzen zunächst auf den deutsch-polnischen Grenzraum mit Schwerpunkt Brandenburg. Bei ca. 60 Millionen international Reisenden an den Grenzübergängen in Brandenburg seien Staus nicht immer auszuschließen, doch bemühe man sich um eine Beschleunigung der Abfertigung. 30 bis 40 Minuten für PKWs würden selten überschritten. LKWs müßten zum Teil jedoch noch mehrere Tage warten. Die Motivation zur Änderung im Verfahren inklusive der Erweiterung der Grenzlagen hielt er dabei für die polnische Seite jedoch für gering. Es stünde der Beitritt zur EU in Aussicht und wenige Jahre später eventuell der Schengen-Beitritt. An der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg seien im Jahr 2001 etwa 1.600 Menschen nach unerlaubten Grenzübertritten festgenommen worden. Es gebe weiterhin zahlreiche Versuche illegaler Grenzübertritte, allerdings änderten sich die Verfahren. So berichtete Herr Wache von der versuchten Einschleusung von 25.000 Ukrainern, die ihr Visum und die erforderlichen Unterlagen für den Grenzübergang durch große Firmen (z.B. Reisebüros) erhalten hätten. Es läge ihm eine Liste von 800 Einladern vor, die jeweils 100 Einladungen ausgesprochen hätten. Bei einer durchschnittlichen Ausstellung von 1.000 Visa pro Tag durch deutsche Auslandsvertretungen sei eine regelrechte „Industrie” aufgebaut worden. Menschen würden eingeladen und sogar Hotels und Fremdenführer bestellt - ohne daß diese in Anspruch genommen würden. Die Hotels machten jedoch mit; es geschehe nichts, wenn die „gemeldeten” Gäste dort nicht auftauchen. Der BGS bemühe sich, diese illegalen Grenzübertritte durch intensive Befragungen zu begrenzen. Ziel dieser illegal Reisenden sei zum Beispiel die Arbeitsaufnahme in einem anderen Schengen-Land oder die illegale Arbeitsaufnahme vor allem osteuropäischer Frauen im Bereich der Prostitution, die vorher nicht immer wüssten, worauf sie sich einließen. Der Frauenhandel könne langfristig nur durch eine bessere Aufklärung im Heimatland bekämpft werden. Was die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme für Angehörige der GUS-Staaten und der Baltischen Staaten angeht, so wird verwiesen auf die Zentrale Arbeitsvermittlungsstelle (ZAV). Die jeweiligen Merkblätter können bei der ZAV – internationale Arbeitsvermittlung - angefordert werden bei der ZAV, 35107 Bonn: Tel.: 0228/713-1326, Fax: 0228/713-1166 oder sind abrufbar über E-Mail: bonn-zav.osteuropa@arbeitsamt.de. Für weitere Fragen steht Herr Daniel Elferich, Bundesanstalt für Arbeit, gern zur Verfügung, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228/713-1055, Fax: 0228/713-1037, E-mail: Daniel.Elferich@arbeitsamt.de Gabriele Kötschau (koetschau@t-online.de) stellte abschließend die Problempunkte und Bitten zusammen, die im Laufe der Tagung geäußert wurden und mit der Bitte um Verbesserung dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium bzw. den betroffenen Botschaften zugeleitet werden sollen:
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