Protokoll der 9. Arbeitstagung „West-Östlicher Fachaustausch”
am 27.09.2002 in den Räumen des Handels- und Wirtschaftsbüros
der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin

In der letzten Sitzung des Arbeitskreises war der Wunsch geäußert worden, ein umfassenderes Bild über die Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Tätigkeit in der Russischen Föderation zu erhalten. Das stilvolle Ambiente des Handels- und Wirtschaftsbüros der Botschaft der Russischen Föderation war ein schöner Rahmen für die Tagung.

In den Referaten und Vorträgen wurde deutlich, daß sich neben den politischen auch die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Russischen Föderation sehr positiv entwickeln. Hierbei spielt die im Juni 2000 zwischen Bundeskanzler Schröder und Präsident Putin vereinbarte Arbeitsgruppe „Strategische Fragen der deutsch-russischen Kooperation im Wirtschafts- und Finanzbereich” eine besondere Rolle. Bei aller positiver Entwicklung muß doch den noch vielfach bestehenden Vorbehalten und Unsicherheiten auf Seiten deutscher Unternehmer Rechnung getragen werden, was wirtschaftliches Engagement und Investition in der Russischen Föderation angeht. Hierfür gibt es verschiedene Ursachen, z. B. mangelnde Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen, bürokratische Hemmnisse sowie Angst vor Korruption und Kriminalität

Dr. Gabriele Kötschau MdL, Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags und stellvertretende Vorsitzende des BDWO, koetschau@bdwo.de, betonte, Ziel der 9. Arbeitstagung sei es, ein sachliches Bild der tatsächlichen Situation, der Chancen, aber auch der Risiken für unternehmerische Tätigkeit in der Russischen Föderation aufzuzeigen und gleichzeitig interessierte Unternehmer zu wirtschaftlicher Kooperation in und mit Russland zu ermutigen. Hierzu wolle der BDWO seinen Beitrag leisten und seine vielfältigen Kontakte nutzen, Kooperationen auf allen Ebenen und allen Gebieten zwischen der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland zu fördern und zu vertiefen.

Wladimir Matwejew, Gesandter der Botschaft der Russischen Föderation und Leiter des Handels- und Wirtschaftsbüros, zeigte sich zufrieden mit den Handelsbeziehungen zwischen Russland und Deutschland.

Das Handelsvolumen zwischen Deutschland und Russland betrage 24,8 Milliarden Euro, davon
Exporte aus der Russischen Föderation — 14,5 Mrd. Euro
Exporte aus Deutschland — 10,3 Mrd. Euro
Aus Russland würden die Exporte bestimmt von Erdgas, Erdöl und Rohstoffen. Mit der Struktur des Handels sei die russische Seite allerdings nicht zufrieden. Es sei mehr Mehrwert im Lande erwünscht.

Mehr als 14 % des Handels Russlands werde mit Deutschland betrieben, davon entfielen auf Gas 35 %, Erdöl 28 %, Buntmetalle 11 % und Düngemittel 5 %.

Was die Investitionen angeht, so liege Deutschland mit 19 % Gesamtvolumen an erster Stelle (7,2 Mrd. Euro). Im Hinblick auf Direktinvestitionen sei Deutschland jedoch sehr zurückhaltend. Er drückte seine Hoffnung aus, daß mehr deutsche Unternehmen in Russland tätig würden.

Russland habe den Wunsch, kurzfristig in die WTO (World Trade Organisation) einzutreten und sei bereits bei der G 8-Gruppe seit längerem aktiv. Seit 1999 habe die Russische Föderation an allen Veranstaltungen der G 8-Gruppe teilgenommen.

Russland habe seit 1999 mehrere hundert Gesetze im Steuer- und Wirtschaftsbereich erlassen. Hervorzuheben seien vor allem die Änderungen im Steuerrecht unter Putin. Vor allem die Senkung der Einkommensteuer von 35 % auf 13 % habe zu einer Belebung des Marktes geführt; auch die Körperschafts- und die Mehrwertsteuer seien günstig.

Deutschland sei der wichtigste Partner für Russland, schon durch langjährige gute Beziehungen und einen guten Umgang miteinander begründet, auch in schwierigen Situationen. Besonders hob Herr Matwejew die im Juni 2000 zwischen Bundeskanzler Schröder und Präsident Putin vereinbarte Arbeitsgruppe „Strategische Fragen der deutsch-russischen Kooperation im Wirtschafts- und Finanzbereich” hervor. Deutschland habe für Russland eine „Provider-Funktion”.

Es blieben für sein Land noch viele Wünsche offen. So gehöre Russland in die Gruppe 5 des OECD-Länderratings (Risikofaktor) und hoffe, nach seinen Bemühungen in die Gruppe 4 aufgenommen zu werden und hoffe dabei auf deutsche Unterstützung. Dies sei auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von Bedeutung. Das Handels- und Wirtschaftsbüro unterstütze alle wirtschaftlichen Bemühungen und stehe für die Koordinierung und Kooperation mit deutschen Partnern zur Verfügung.

Prof. Dr. Alexander Verschinin, stv. Leiter des Handels- und Wirtschaftsbüros, verschinin@rfhwb.de : Die UdSSR hatte 1953 in Ostberlin die Handelsvertretung gegründet. Anschließend entstanden Nebenstellen der Vertretung in Leipzig, Magdeburg und Rostock (1955). Nach dem Abkommen von 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR über allgemeinen Fragen des Handels- und der Seeschiffahrt wurde diese Einrichtung auch in der Bundesrepublik Deutschland eröffnet. Zuerst in Bad Honnef angesiedelt, zog sie später nach Köln um. Nach der Wiedervereinigung schließlich wurde Berlin als Sitz der Handelsvertretung bestimmt; mit dem Umzug 2000 wurde dies umgesetzt.

Inzwischen hatte die Bundesregierung das oben genannte Abkommen gekündigt, das am 19. Dezember 2000 auslief. In der Anlage zu diesem Abkommen war jedoch die rechtliche Stellung der Handelsvertretung festgeschrieben. Aus diesem Grund wurden die Funktionen der Handelsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland dem Handels- und Wirtschaftsbüro (HWB) als Bestandteil der Botschaft der Russischen Föderation übertragen.

Die Umwandlung der Handelsvertretung wurde wie folgt begründet: Die politische und wirtschaftliche Umgestaltung Russlands hat seit 1991 zum Aufbau eines marktwirtschaftlichen Systems und insbesondere zu einer Liberalisierung des Außenhandels geführt.

Daher entfiel die Aufgabe der Handelsvertretung, im Bereich der Abwicklung von Handelsgeschäften die Regierung zu vertreten. In zwei weiteren wichtigen Punkten kam es außerdem zu Änderungen: Fortan galt es, die Vertretung der Interessen der Russischen Föderation als Nachfolgestaat auf dem Gebiet des Außenhandels mit der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen und die Förderung der Entwicklung der Handelsbeziehungen zwischen beiden Staaten voranzutreiben.

Das Handels- und Wirtschaftsbüro ist der Botschaft der RF sowie dem Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Handel der RF unterstellt. Das Wirtschaftsministerium hat unter den marktwirtschaftlichen Bedingungen nun die Aufgabe, die außenwirtschaftliche Tätigkeit zu koordinieren und gesetzeskonforme Rahmenrichtlinien festzulegen. Das Handels- und Wirtschaftsbüro pflegt auch die Kontakte mit den russischen regionalen Vertretungen in der Bundesrepublik (Baschkortostan, Novosibirsk, Orenburg, Saratov u. a.), sofern die Regionen der RF in Deutschland vertreten sind.

Im Zusammenhang mit der Koordinierungs- und Reglementierungsfunktion des Ministeriums erstellen die Experten des Büros Wirtschaftsanalysen im Deutschland (von Wirtschaftsbilanzen, Gesetzen, Finanzen, Handel, Investitionen und Außenwirtschaft). Hinzu kommen eine Informationsfunktion und organisatorische und technische Aufgaben:

  • die Vorbereitung des regelmäßigen Wirtschaftsinformationsblattes
  • die Vorbereitung von Marktinformationen und Konjunkturberichten
  • die Mitarbeit in internationalen Gremien
  • die Organisation und Mitarbeit bei der Durchführung internationaler Wirtschaftskonferenzen
  • die Betreuung russischer Wirtschaftsdelegationen
  • die Übermittlung bzw. Einreichung offizieller Briefe.
Schließlich ist das Büro darum bemüht, die Schutz- und Lobbyfunktionen in Bereichen der Wirtschaftsinteressen wahrzunehmen, d.h., für den Standort Russland zu werben, Handelshemmnisse zu verringern, Abweichungen von internationalen Wirtschaftsvorschriften festzustellen und die Wirtschaftsrechte zu schützen.

Was die Förderung der Entwicklung von Handelsbeziehungen zwischen den beiden Staaten angeht, so sieht es, insgesamt betrachtet, heute besser aus. Es werden nicht nur Handelsbeziehungen, sondern auch Finanz-, Investitions- und Kooperationstätigkeiten (sämtliche Bereiche der Wirtschaft) gepflegt. Desweiteren ist die Auskunfts-, Beratungs- und Organisationsdiensttätigkeit nicht nur vielfältiger geworden, sondern auch intensiviert worden.

Dazu gehören in erster Linie allgemeine und spezielle Auskünfte über die Wirtschaft bzw. Außenwirtschaft: über Ein- und Ausfuhrverfahren von Waren und Dienstleistungen und über Steuer-, Zoll- und Rechtsbestimmungen (mehr als 1.000 Anfragen pro Jahr). Mit dutzenden von Zugriffen auch die Website des HWB und Anfragen per E-Mail verlagert sich ihre „neue ökonomische” Tätigkeit zunehmend ins Internet.

Bei wichtigen und konkreten Problemen oder innovativen Vorhaben wird vom Handels- und Wirtschaftsbüro das Monitoring der Projekte vorgenommen, Rechtsberatung gewährt und der direkte Kontakt zur ministeriellen Ebene hergestellt.

Das HWB ist eine kompakt strukturierte Einrichtung. Deswegen ist es wichtig, in enger Zusammenarbeit und Kooperation mit russischen und deutschen Stellen zu arbeiten. So werden die wirtschaftspolitischen Fragen mit der zuständigen Abteilung der Botschaft der RF erörtert und die Handels- und Investitionsfragen mit der Agentur zur Förderung von Handel und Investitionen in Moskau abgesprochen. Ebenso entscheidend ist jedoch auch die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Einrichtungen im Deutschland vor Ort.

Dr. Peter Presber, Leiter des Referats SOE, GUS, Türkei im Deutschen Industrie- und Handelskammertag, presber.peter@berlin.dihk.de, zeichnete ein positives Bild der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen:

  • Qualitativer Sprung
  • Die Wirtschaftsbeziehungen seien noch nie so gut gewesen wie heute, weil
    - es in Russland en Wirtschaftswachstum gebe
    - in Russland ein beeindruckender Reformprozess zu verzeichnen ist
    - es in Russland eine neue politische Stabilität gebe.
  • Die Talsohle sei durchschritten
  • Deutschland sei für Russland der Handelspartner Nummer 1.
  • Russland sei für Deutschland ein hochinteressanter Markt mit großen Zuwächsen im gegenseitigen Handel. So stieg der deutsche Export 2001 gegenüber 2000 um 54 %. Von großem Interesse seien für deutsche Unternehmen die angekündigten Reformschritte beim Zoll. Durch die mit Nachdruck vorangetriebenen Reformen werden Investitionsrisiken kalkulierbarer.

Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die stärker noch als die großen Unternehmen auf verlässliche Rahmenbedingungen, Stabilität und Transparenz angewiesen sind, werden die Geschäftsmöglichkeiten immer besser.

Zu den Aufgaben der IHK-Organisation führte er aus:

Es gibt 82 regionale Industrie- und Handelskammern (IHKs) in allen Regionen (Pflichtmitgliedschaft). Sie haben in den letzten Jahren das Leistungsangebot für ihre Mitglieder erheblich entwickelt. Ein für die Unternehmen besonders interessanter Bereich ist die Außenwirtschaft. Hier verfügen die IHKs über ein umfangreiches Beratungsangebot für interessierte Firmen. Dazu kommt das Netz der bilateralen deutschen Auslandshandelskammern und der Delegationen der Deutschen Wirtschaft, die Beratung und Leistungen für Unternehmen vor Ort anbieten und zusammen mit den IHKs auch gemeinsame Veranstaltungen in Deutschland durchführen, wie z. B. die Internationalen Beratungstage bei der IHK Augsburg (17. 10. 2002) und bei der IHK Magdeburg (23. 10. 2002). Auf Grund des großen Interesses sind viele Veranstaltungen ausschließlich den Geschäftsmöglichkeiten mit Russland gewidmet. Wichtig für den Erfolg im Russlandgeschäft ist es für alle Unternehmen, große wie kleine, dass sie sich insbesondere in der Anfangsphase durch kompetente Fachleute beraten lassen, wie sie in der Delegation und auch im Verband der Deutschen Wirtschaft in der Russischen Föderation tätig sind. Verband und Delegation arbeiten eng mit anderen deutschen Wirtschafts- bzw. wirtschaftsnahen Organisationen zusammen, darunter auch mit den politischen Stiftungen. Bspw. haben der Verband der Deutschen Wirtschaft und die Friedrich-Ebert-Stiftung Ende 1999 gemeinsam eine Studie über das Sicherheitsempfinden der deutschen Geschäftsleute in Moskau „Wie sicher lebt und arbeitet man in Moskau?” erarbeiten lassen, zu finden im Internet unter www.vdw.ru/home_vdw.nsf/pages/start_publik oder www.fes.de.
Unter folgenden Internet-Adressen seien Angebote der IHK-Organisation zu finden:
www.dihk.de
www.ihk.de
www.ahk.de
www.vdw.ru
www.e-trade-center.com (Kooperationsgesuche- und –angebote)

andere interessante Internet-Adressen:
  • die Bundesagentur für Außenwirtschaft www.bfai.com
  • das allgemeine Außenwirtschaftsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.ixpos.de
  • die Vertretung der russischen Handels- Industriekammer in Deutschland www.russia.de

Wolfgang Stopper, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat Russland und GUS (stopper@bmwi.bund.de) bewertete Stand und Entwicklung der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen ebenfalls als positiv, hinsichtlich der gesetzgeberischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Praktische Probleme gebe es vor allem noch in den Bereichen Zoll und Zertifizierungen.

Seit der Regierungsübernahme von Präsident Putin im Jahr 2000 in einer sehr schwierigen Situation habe sich folgendes positiv entwickelt in der Russischen Föderation:

  1. Dynamische Wirtschaftsentwicklung in Russland
    - Wirtschaftskrise vom August 1998 in Russland trug wegen dadurch bedingter Rubelabwertung erheblich zu Aufschwung der russischen Wirtschaft bei
    - Hohe Energiepreise
  2. Deutschland ist für Russland wichtigster Wirtschaftspartner
    Im dritten Jahr in Folge wird auch 2002 Haushaltsüberschuß erzielt; Hintergrund: verbesserte Steuereintreibung und florierende Wirtschaft.
  3. Positive Russland-Politik der Bundesregierung
Zur aktuellen Wirtschaftsentwicklung in Russland:
Rahmendaten2000 2001Prognose 2002
BIP-Wachstum8,3 %5,2 %4,0 %
Investitionen brutto17,7 %8,7 %6,5 %
Inflation20,2 %18,6 %13,0 %
Außenhandelsüberschuß61 Mrd. Dollar49,6 Mrd. Dollar37 Mrd. Dollar


Der Handel Deutschland - Russland ist im Jahr 2001 um 16 % auf 24,8 Mrd. Euro angestiegen. Der Anteil Russlands am deutschen Außenhandel betrug im Jahr 2001 2,1 % und belegte damit den 14. Platz. Der deutsche Export steigerte sich um 54 % auf 10 Mrd. Euro.

Deutsche Investitionen in Russland

  • deutsche Gesamtinvestition 2001: 1,2 Mrd. Dollar (+ 15 %, 6. Platz)
  • deutsche Direktinvestition 2001: 336 Mio. Euro, 48 % gegenüber 2000 (227 Mio. Euro); dagegen deutsche Direktinvestitionen in gesamt Osteuropa: 3,3 Mrd. Dollar!
  • Deutschland belegt den 5. Rang bei ausländischen Direktinvestitionen in Russland (nach den USA, Zypern, den Niederlanden und Belgien).
Reformpolitik unter Putin (2001):
  • Senkung des Einkommensteuersatzes von 30 % auf 13 %
  • Erste Schritte zur Reformierung des Zollwesens (geringere Zollsätze auf weniger Warengruppen); Entbürokratisierung
  • Senkung der Körperschaftssteuer von 35 % auf 24 % (zum 01.01.2002)
  • Neuer Bodenkodex: Erstmals ist Eigentumserwerb von Ausländern vorgesehen.
  • Angekündigte Bankenreform, inkl. Bankenaufsicht, umzusetzen bis 2006; Reform des Konkursrechts
  • Umsetzung der Reformen (Durchführungsbestimmungen und Stärkung der Rechtssicherheit)
  • Abbau der Bürokratie sowie Abbau von Investitionshemmnissen
  • WTO-Beitritt (für 2003 angestrebt).
  • Bodengesetz für Agrarflächen (in der 3. Lesung)
  • Verbesserung der Corporate Governance
  • Förderung des russischen KMU-Sektors: für 2003 Steuererleichterungen vorgesehen
  • Mittelfristiger Umbau monopolisierter Strukturen (Eisenbahn, Energie etc.)
Ziele des BMWi:
  • Ausbau der Wirtschaftskooperation mit der Russischen Föderation
  • Flankierung deutscher Unternehmensinteressen
  • Unterstützung der russischen Reformpolitik
  • Unterstützung Russlands bei der Integration in die Weltwirtschaft
Instrumente:
  • Innerhalb der Arbeitsgruppe „Strategische Fragen der deutsch-russischen Kooperation im Wirtschafts- und Finanzbereich”
  • Unterstützung der russischen Reformpolitik
  • Politische Flankierung konkreter Wirtschaftsprojekte
  • Außenwirtschaftsförderung (Hermes, Transform, regionale Kooperationen; regelmäßige Treffen in Deutschland, z. B. 19. bis 21.11.2002 in Berlin: Präsentation der russischen Nord-West-Region)
Aktuelle Ergebnisse:
  • Lösung des Problems russischer Transferrubelschulden an Deutschland
  • Klärung eines Hermes-Altschadenfalls
Ausblick (für deutsche Unternehmen):
  • Verbesserte Rahmenbedingungen für Investitionen
  • Russland ist noch immer ein „weitgehend unerschlossener Zukunftsmarkt”
  • Deutschland ist Wunschpartner Russlands
  • Deutsche Produkte haben ein hohes Ansehen in Russland,

  • aber:
  • Noch immer Probleme in der Rechtsumsetzung
  • Schleppender Abbau bürokratischer Hemmnisse
  • Schwaches Bankensystem
  • Starke Abhängigkeit der russischen Volkswirtschaft von Rohstoffmärkten
  • Schwieriges Unternehmerumfeld durch Oligarchen
  • Infrastrukturprobleme
Entscheidend für erfolgreiches Unternehmertum in Russland:
  • Gute Kenntnisse der Marktbedingungen und der russischen Partner
  • Langer Atem
  • Minimierung der Handels- und Investitionsrisiken durch Nutzung staatlicher Instrumente (Hermes, Investitionsschutzabkommen)
Zum Transformprogramm zur deutsch-russischen Zusammenarbeit siehe Anlage 1.

In der anschließenden Diskussion verlas Herr Günther Stiller ein Schreiben des Herrn Joachim Ronimi, der viele Jahre lang den Osteuropabereich der Firma Fresenius in Bad Homburg aufgebaut und geleitet hat: Herr Ronimi gab einige Anregungen und Vorschläge aus seinen beruflichen Erfahrungen in Russland:

Generell bestünden für die Gründung und Führung von Handelsfirmen und Produktionsbetrieben keine Einschränkungen, die man nicht auch bei uns oder in anderen Ländern findet. Dennoch gebe es seit Jahren erhebliche Unsicherheiten, die m. E. Investitionen größeren Ausmaßes verhindern, da die Risiken für Betriebe aufgrund fehlender eindeutiger Ausfuhrrichtlinien zu den einzelnen Gesetzen entweder fehlten oder bei den zuständigen Behörden nicht bekannt seien.

Beispiel:
Steuergesetzgebung: Diese sei nach wie vor unübersichtlich, da zusätzlich zu den föderalen Vorgaben auch von regionalen und kommunalen Behörden jederzeit neue Steuern eingeführt werden könnten. Das führe zuweilen zu abstrusen Steuerbelastungen der Unternehmen, die zusammengenommen 100 % und mehr des Gewinns ausmachen könnten.

In den Steuer-Inspektionsbüros sei das Personal in der Regel schlecht ausgebildet und könne bei schwierigen und zweifelhaften Fragen nicht weiterhelfen, durchaus aber nach Gutdünken Steuererklärungen verwerfen und sofort mit unter Umständen drastischen Sanktionen belegen.

Eine vergleichbare Situation finde man bei den Zollbehörden vor.

Grundsätzlich würden neue Gesetze und Verordnungen mit beinahe sofortiger Wirkung erlassen, so daß ein Unternehmen sich nicht rechtzeitig darauf einstellen könne. Nichtbefolgung führe allerdings sofort zu Sanktionen, manchmal in nicht vertretbarer Höhe.

Generell bestehe eine totale Rechtsunsicherheit im Umgang mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen, so daß der Erfolg von Eingaben, Protesten etc. immer sehr zweifelhaft sei und in der Praxis fast immer unterlassen werde. Man versuche statt dessen ständig, sich mit seinem jeweiligen Gegenüber gütlich zu einigen. Aber auch eine erfolgte Einigung könne bei einem späteren Personalwechsel innerhalb der jeweiligen Behörde jederzeit widerrufen werden.

Dies führe zu der landesweit üblichen und im Stillen auch geduldeten Korruption, die zumindest für das operative Geschäft schon ein fester Kalkulationsfaktor geworden sei und ein Unternehmen zumindest für den reibungslosen Ablauf des Tagesgeschäfts absichere. Wer behauptet, nicht zahlen zu können, weil die Preisgestaltung dies nicht hergibt, stoße auf absolutes Unverständnis oder gelte als unglaubwürdig.

Ein weiterer erheblicher Risikofaktor sei die Instabilität zahlreicher Banken, vor der auch große Institute nicht gefeit seien. Ein Frühwarnsystem existiere nicht, und nirgendwo könne man sich über die Bonität einer Bank verläßlich informieren. Bankzusammenbrüche erfolgten über Nacht, oft auch aufgrund unseriöser Geschäftspraktiken oder gar krimineller Machenschaften. So könne ein Unternehmen sehr schnell erhebliche Guthaben verlieren.

Beispiel: Einer oder mehrere Kunden haben erfolgte Lieferungen bezahlt, aber das Geld ist weg. Oder einer oder mehrere Kunden haben nachweislich Vorauszahlungen auf eine solche Bank geleistet. Dann ist das Geld ebenfalls weg, die Warenlieferungen müssen dennoch erfolgen.

Ihre russischen Partner werden die meisten meiner vorstehenden Anmerkungen vermutlich in Abrede stellen. Es sind trotzdem Erlebnisse aus der Praxis. Sie werden auch nicht viel daran ändern können oder wollen, mit Sicherheit nicht kurzfristig. Dennoch lohnt sich immer wieder eine Diskussion. Sie wissen, für Russland braucht man viel Geduld und einen langen Atem.

Generell muß das Land noch einen Lernprozeß machen und wir müssen russisch denken und Kultur verstehen lernen. Hierzu bedarf es eines viel intensiveren beiderseitigen Austausches sowohl junger als auch erfahrener Mitarbeiter in Unternehmen beider Länder. Trainee-Programme und Betriebspraktika wären sicher hierbei hilfreich. Sie müßten nicht nur von deutschen Firmen für Russen, sondern auch von russischen Unternehmen für Deutsche angeboten werden. Man sollte gemeinsam überlegen, wie man dies stärker stimulieren kann. Das gegenseitige Verständnis für Arbeitsbedingungen und -möglichkeiten kann vielleicht eines Tages ein Umdenken in russischen Behörden bewirken.
Joachim Ronimi

In der Diskussion ging Herr Bernhard Krämer, Zentrale Arbeitsvermittlungsstelle (ZAV) aus Bonn (Bernhard.Kraemer@arbeitsamt.de), auf verschiedene Abkommen ein, die Deutschland unter anderem mit Russland abgeschlossen habe. So seien in 2002 bisher über 800 russische Studenten nach Deutschland vermittelt worden (420 studentische Fachpraktikanten und 390 Studenten in eine Ferienbeschäftigung). Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung könnten bei entsprechender staatlicher Entsendung am Regierungspraktikantenprogramm teilnehmen. Weiterhin gebe es das Gastarbeitnehmerverfahren zur beruflichen und sprachlichen Fortbildung von Fach- und Führungskräften. Russland verfüge hier über ein Kontingent von 2000 Plätzen pro Jahr, das bei weitem nicht ausgeschöpft würde. Etwa 250 Vermittlungen seien durchgeführt worden. Es erfolge stets eine Einzelvermittlung, die über die ZAV durchgeführt werde. Die Tatsache, daß das Kontingent in allen Ländern nicht ausgeschöpft werde, liege sicherlich auch daran, daß das Verfahren nicht bekannt genug sei. Das aktuelle Merkblatt mit Stand Januar 2002 kann bei der ZAV angefordert werden unter der Kontaktadresse per E-mail: BONN-ZAV.osteuropa@arbeitsamt.de

Partner der ZAV in Russland sei der
Föderale Migrationsdienst Russland:
Bojarskiy Pereulok, 4
RF-107078 Moskau
Tel.: 007 095 924 46 44
Fax: 007 095 207 32 42

Dr. Martin Hoffmann, Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft, m.hoffmann@bdi-online.de:

Dr. Hoffmann stellte den Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft als Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft vor, der durch 8 Trägerverbände getragen werde und Fragen des Engagements in Osteuropa behandle. Der Ost-Ausschuss arbeite eng mit dem Bundeswirtschaftsministerium zusammen. Er gibt die Zeitschrift „Ost-Ausschuss Informationen” heraus, für Osteuropa-Fachleute in den Unternehmen.

Kürzlich habe der Ost-Ausschuss mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) die Initiative „Go East” (www.daad.de) gestartet, die Studierende und junge Wissenschaftler für Studienaufenthalte und Praktika in gewinnen soll.

Es gebe eine große Nachfrage nach Spezialisten (Studierende und Jungakademiker) aus Deutschland. Die bestehende Disbalance des Ost-West-Austausches biete viele Möglichkeiten für junge Spezialisten, die genutzt werden sollten. Er verwies ferner auf den Russland-Fonds der Deutschen Wirtschaft.

Rechtsanwältin Karin Holloch, Praxis Gleiss, Lutz und Partner, Berlin karin.holloch@gleisslutz.com hielt einen Vortrag über „Rechtliche Rahmenbedingungen für Investoren in der Russischen Föderation”:

In der Beratung deutscher Investoren auf ihrem Weg nach Russland möchte man diesen manchmal zurufen „Fürchtet Euch nicht!”. Die Skepsis insbesondere des deutschen Mittelstandes gegenüber Investitionen in der Russischen Föderation ist nach wie vor groß. Dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen durchaus positiv zu beurteilen.

1. Auslandsinvestitionsgesetz
Das Auslandsinvestitionsgesetz sieht den Schutz von Kapitalanlagen ausländischer Investoren (insbesondere ausländische Direktinvestitionen) vor. Es gibt ein Diskriminierungsverbot und eine Rechtsschutzgarantie (Gewährung von Ersatzansprüchen bei Schäden durch rechtswidriges Tun oder Unterlassen staatlicher oder örtlicher Behörden und ihrer Vertreter). Es sieht eine Garantie gegen Verschlechterung von Realisierungsbedingungen vor sowie den uneingeschränkten Transfer von Gewinnen.

Daneben gilt der Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion von 1989 fort. Sein Anwendungsbereich ist jedoch durch das Auslandsinvestitionsschutzgesetz sehr beschränkt worden.

2. Juristische Personen
Die russische Rechtsordnung sieht einen Numerus Clausus von juristischen Personen vor, die den westlichen Standards sehr nahe kommen. Es gibt u. a. offene und geschlossene Aktiengesellschaften sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Auswahl der geeigneten Rechtsform muss jeweils im Einzelfall erfolgen. Für Joint Venture hat sich die Form der geschlossenen Aktiengesellschaft bewährt, für 100%ige Tochtergesellschaften die russische GmbH.

Das Mindeststammkapital für eine GmbH oder geschlossene Aktiengesellschaft beträgt 10.000 Rubel (umgerechnet ca. 312 Euro).
Durch das neue Registrierungsgesetz, welches am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, ist die Dauer des Registrierungsverfahrens auf fünf Tage beschränkt worden.

Repräsentanzen ausländischer Firmen haben dagegen an Bedeutung verloren.

3. Immobilienrecht
Am 30. Oktober 2001 trat der russische Bodenkodex in Kraft. Er lässt erstmals seit über 70 Jahren generell Privateigentum an Grund und Boden zu. Ende Januar 2003 wird außerdem das Gesetz über den Rechtsverkehr mit Liegenschaften landwirtschaftlicher Zweckbestimmung in Kraft treten.

Ausländer können grundsätzlich Eigentum an Grundstücken erwerben. Hiervon ausgenommen sind Grenzregionen und spezielle, von dem Präsidenten der Russischen Föderation zu definierende Gebiete. Bislang liegt eine solche Negativliste noch nicht vor. Außerdem sind von dem Eigentumserwerb Liegenschaften landwirtschaftlicher Zweckbestimmung ausgenommen.

In der Praxis sieht Russland sich vor der enormen Aufgabe, ein einheitliches Grundbuch aufzubauen und sämtliche Grundstücke sowie die Rechte an ihnen zu erfassen. Es gibt weitere Umsetzungsprobleme etwa in der Registrierungspraxis, die zum Teil auf die Unerfahrenheit der Beamten zurückzuführen sind. Nicht in jeder Region wird die Einführung von Privateigentum begrüßt. So steht insbesondere Moskau der Privatisierung von Grund und Boden sehr skeptisch gegenüber. Allerdings ist auch in der Stadt Moskau ein Gesetz in Vorbereitung, wonach Immobilieneigentum vorgesehen wird.

Eine wesentliche Aufgabe der neuen Gesetze ist es auch, dass bisher getrennte Eigentum an Gebäuden und Grundstücken zusammen zu führen.

4. Devisenrecht
Die Devisenvorschriften ändern sich regelmäßig und in kurzen Abständen. Dies betrifft auch die Einfuhr und Ausfuhr von Bargeld.

Der Zwangsumtausch von Deviseneinnahmen in der Russischen Föderation wurde zum 1. Januar 2002 von 75 % auf 50 % gesenkt. Ab dem 1. Januar 2003 soll der Zwangsumtausch auf 25 % reduziert werden und möglicherweise ab 2004 ganz abgeschafft werden.

Problematisch ist auch die Genehmigungspflicht von Devisenausfuhren durch die Zentralbank. Längere Zahlungsaufschübe bei Außenhandelsgeschäften fallen ebenfalls unter diese Genehmigungspflicht. Daher ist im Export Vorkasse oder Zahlungsziele von bis zu 90 Tagen gängige Praxis.

5. Steuern
Durch die Steuerreform Putins vom 1. Januar 2002 gilt ein vergleichsweise simples Steuerrecht: die Einkommensteuer beträgt 13 %, die Körperschaftsteuer beträgt 24 %.

Ebenfalls ist eine Tendenz zur Stärkung der Rechte des Steuerzahlers zu erkennen. So können die Steuerbehörden nicht mehr unmittelbar aus dem Steuerbescheid vollstrecken. Die Zahl der Steuerstreitigkeiten vor Gericht ist seitdem erheblich angestiegen. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.

6. Zoll
Der Import und Export in die Russische Föderation ist nach wie vor kompliziert. Dies liegt u. a. an den praktischen Problemen mit den Zollbehörden. Die Zollverfahren sind sehr komplex, auch kommt es häufig zu Willkürentscheidungen. Leider ist hier nur eine sehr langsame Verbesserung der Situation zu bemerken.

7. Rechtspflege
Deutsche Gerichtsurteile werden in Russland nicht anerkannt, ebenso werden russische Gerichtsurteile in Deutschland nicht vollstreckt. Allerdings haben beide Staaten das New Yorker Übereinkommen zur Anerkennung von Schiedsgerichtsurteilen unterzeichnet. Die Vereinbarung einer Schiedsklausel ist gegenüber der Zuständigkeit russischer Gerichte vorzugswürdig. Bislang konnte Russland noch kein unabhängiges Justizsystem aufbauen.

Neben den internationalen Schiedsgerichten genießt auch das Moskauer Internationale Handelsschiedsgericht bei der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation einen guten Ruf.

8. Fazit
Insgesamt hat sich die Investitionssituation in Russland stabilisiert und ist attraktiv. Die wirtschaftliche Entwicklung Russlands ist deutlich positiv. Viele wichtige Reformvorhaben konnten in den letzten Jahren verwirklicht werden. Von Präsident Putin gehen weitere Initiativen zur Verbesserung des Investitionsklimas aus.

Dr. Sergej M. Nikitin, Leiter der Repräsentanz der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation www.russia.de, e-mail: hik@russia.de.
Dr. Nikitin stellte die Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation (HIK RF) als selbständige Institution vor (www.tpprf.ru).

HIK RF - die Spitzenorganisation der Handels- und Industriekammern - ist eine öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaft. Sie vereinigt Kammern, Unternehmen und deren Verbände und Vereinigungen, unterstützt die Entwicklung von Marktstrukturen, vertritt die Interessen ihrer Mitglieder, bietet Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Patentwesen, Werbung, Expertise, Messen, Kongresse, Präsentationen usw. an. Kammern arbeiten in Russland flächendeckend; eine Mitgliedschaft sei nicht obligatorisch (etwa 20.000 Mitglieder).

In der weiteren Diskussion wurde die gute Beratung durch die Repräsentanz hervorgehoben. Positiv zu vermerken ist die gute Kooperation zwischen Repräsentanz, Kammern und Interessenvertretern deutscher und russischer Unternehmen. Viele Möglichkeiten der deutsch-russischen Kooperation im Wirtschaftsbereich seien noch nicht genutzt, vieles noch nicht erschlossen.

Probleme machten nach wie vor Visafragen, vor allem für Geschäftsleute bei akuten Verhandlungen. Es dauere zu lange und sei sehr teuer.

Neu (seit 2002) sei eine Autounfall-Versicherung in Russland, die es bisher nicht gegeben habe.

In der weiteren Diskussion wurde die gute Beratung durch die Repräsentanz hervorgehoben. Positiv zu vermerken ist die gute Kooperation zwischen Repräsentanz, Kammern und Interessenvertretern deutscher und russischer Unternehmen. Viele Möglichkeiten der deutsch-russischen Kooperation im Wirtschaftsbereich seien noch nicht genutzt, vieles noch nicht erschlossen.

Probleme machten nach wie vor Visafragen, vor allem für Geschäftsleute bei akuten Verhandlungen. Die Visaerteilung dauere zu lange und sei sehr teuer.

Neu (seit 2002) sei eine Autounfall-Versicherung in Russland, die es bisher nicht gegeben habe.

Abschließend berichtete Sergei Girach, Botschaft der Republik Belarus
(belarusemb@hotmail.com):
Auch für die Republik Belarus sei Deutschland von den westlichen Staaten der Handelspartner Nummer 1. Der Anstieg der Handelsbeziehungen nach Deutschland sei um 40 %, aus Deutschland um 25 % gestiegen. Wichtigste Exportartikel aus Belarus seien Textilien, Holz, Technik und optische Artikel. Ein Investitionsgesetzbuch sei verabschiedet worden.

Abschließend bat Herr Girach darum, die Republik Belarus in das Gastarbeitnehmerabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland einzubeziehen, das heute noch, wie die Ukraine und Moldawien, ausgeschlossen ist.

Dr. Gabriele Kötschau